Die Festlegung auf ein Psychotherapie-Studium schon im ersten Semester ist verfrüht. Durch die Beibehaltung des polyvalenten Bachelor-Studiengangs in Psychologie haben die Studierenden in den ersten drei Jahren ihres Studiums die Chance, sich über die Tätigkeitsinhalte zu informieren und sich für eine psychotherapeutische oder eine andere psychologische Weiterqualifizierung im Master zu entscheiden. Eine bundesweite Rahmenordnung zu der sich anschließenden Weiterbildung soll Redundanzen vermeiden, damit die jetzt schon sehr lange Ausbildung nicht weiter verlängert werden wird.
Selbstverantwortliches psychotherapeutisches Arbeiten setzt die Fachkunde voraus. Das Studium droht überfrachtet zu werden. Eine zusätzliche Prüfung zum Studienabschluss reicht für eine Approbation nicht aus. Den bisherigen Standard zu senken, ist unverantwortlich.
Das Psychotherapeutengesetz hat seit 1999 dazu beigetragen, Patientinnen und Patienten eine hochwertige Ausbildung zu signalisieren. Durch die Reduktion der Berufsbezeichnung auf den Sammelbegriff „Psychotherapeutin/Psychotherapeut“ geht ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal zur ärztlichen Psychotherapie verloren und Intransparenz wird erzeugt.
Eine Öffnung des Tätigkeitsfelds in andere psychologische Arbeitsbereiche außerhalb der Heilkunde (z. B. Prävention, Rehabilitation und Gutachtenerstellung), ohne über die entsprechende Qualifikation zu verfügen, senkt die Qualität.
Die Verfahrensvielfalt, um den jeweiligen Bedarfen besser gerecht zu werden, wird im Gesetzentwurf nicht realisiert.
Die Finanzierung in der ambulanten Phase der Weiterbildung bleibt im Gesetzentwurf offen. Damit bleibt eine zentrale Forderung unerfüllt, die zur Novellierung Anlass gab.
Diejenigen, die sich aktuell in der Ausbildung befinden (PiA), dürfen nicht gänzlich unberücksichtigt bleiben.
Eine Verbesserung des Status quo ist dringend erforderlich, jedoch nicht auf Kosten der Qualität in dem höchst anspruchsvollen psychotherapeutischen Berufsfeld.
Hier finden Sie Stellungnahmen, Positionspapiere und Briefe des BDP an Politiker zur Novellierung zum Download. Diese Dokumente wurden 2018 und 2019 in vielen Gesprächen mit Politikern des Bundestages und der Länder durch den BDP Vorstand, Vertreter der Sektionen und Landesgruppen und von aktiven Mitgliedern des BDP überreicht.
Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag
Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.
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